Störung der Geschäftsgrundlage durch die COVID-19-Pandemie

21. Dezember 2022

Die (knebelnde) Betriebspflicht in Zeiten der COVID-19-Pandemie: Ein Anachronismus; NZM 2020, 423 – 425;

Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 24.02.2021 (5 U 1782/20) – Störung der Geschäftsgrundlage durch COVID-19-Pandemie; COVuR 2021, 218 – 219;

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 12.01.2022 (XII ZR 8/21); COVuR 2022, 156 – 157;

(Zwischen-) Bilanz der BGH-Rechtsprechung zur Geschäftsraummiete in der COVID-19-Pandemie; COVuR 2022, 638 – 640;

Weiter so! Wirklich so weiter entlang der Pandemie-Rechtsprechung des BGH? NZM 2022, 945 – 949.

In den Jahren 2020 bis 2022 publizierte unser Kanzleikollege Dr. Herrlein zahlreiche Beiträge betreffend den Themenkreis "Störung der Geschäftsgrundlage durch die COVID-19-Pandemie".

Unter anderem:

In Heft 3/2022 der Zeitschrift COVuR befasste sich Herr Dr. Herrlein mit einer Entscheidung des BGH hinsichtlich der Störung der Geschäftsgrundlage. Der BGH stellte in seinem Urteil vom 12.01.2022 - XII ZR 8/21 fest, dass eine pandemiebedingte Schließung nicht zu einem Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 S. 1 BGB führt und dass im Falle einer hoheitlich angeordneten Schließung grundsätzlich eine Anpassung der Miete in Betracht kommt, es sich allerdings verbietet, dass die Unzumutbarkeit an dem Vertrag auf Grund einer pauschalen Betrachtungsweise bewertet werden kann.

In Heft 11/2022 der Zeitschrift COVuR nahm Herr Dr. Herrlein kritisch (und teils launisch) zu den bereits vorangegangenen Urteilen des Bundesgerichtshof Stellung und setzte hierbei den Schwerpunkt auf die durch den Bundesgerichtshof aufgestellten Begründungselemente, unter anderem auf die Vorsehbarkeit einer Pandemie und den Ausschluss der Kündigung.

Lesenswert ist die stark erweiterte Fassung dieses Beitrags in Heft 24/2022 der NZM, in der deutliche Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geübt wird.

Diese Publikationen bieten einen umfangreichen Blick auf neue Rechtsprechung mit Bezug zur COVID-19-Pandemie.

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