Am 24. Juni 2024 hielt unser Kollege Dr. Herrlein auf dem 15. Münchener Mietgerichtstag einen Vortrag über das Thema „Klimaschutz und Miete“.
Im Justizpalast München wird jährlich, als Kooperation des Münchener Anwaltsverein e.V. mit dem Amtsgericht München, der Münchener Mietgerichtstag veranstaltet. Hier treffen sich die regional führenden Juristen im Bereich des Mietrechts. Gemeinsam werden Rechtsprechungsentwicklungen analysiert sowie Trends im mietrechtlichen Bereich nachgezeichnet und diskutiert.
Über eins der zukunftsrelevantesten Themen referierte unser Kollege Dr. Herrlein. Er zeichnete zunächst die Rechtsprechungsentwicklung bezüglich eines Mindeststandards und den immer stärker werdenden Fokus auf die Thematik der Nachhaltigkeit nach. Anschließend nahm er Bezug zu europarechtlichen Vorgaben, wie bspw. der Taxonomieverordnung und dem Green Deal. Ferner analysierte er die Auswirkungen der europarechtlichen Vorgaben auf den Finanzsektor. Als er überging zu der Fragestellung, ob die negative Abweichung der Immobilie von den europarechtlichen Vorgaben einen Mietmangel darstellen könnte, wurde lebhaft debattiert. Dies verdeutlichte die Brisanz und Relevanz der Thematik.
Im Anschluss berichtete er über Balkonsolaranlagen und gab einen Ausblick auf die künftige Rechtssetzungsentwicklung der Bundesregierung.
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