Herrlein/Gelück: ChatGPT im mietrechtlichen Praxistest III (aus Anwaltssicht): „Vergisst" auch das künstliche Gehirn?; NZM 2024, 129.

01. Mai 2024

In Heft 4/2024 der Fachzeitschrift NZM – Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht erschien ein Beitrag unserer Kollegen Dr. Herrlein, gleichzeitig Mitherausgeber der NZM, und Gelück, der wissenschaftlicher Mitarbeiter in unserer Kanzlei ist. 

In dem dritten Teil des Gesprächs der beiden Kollegen mit der künstlichen Intelligenz (KI) ChatGPT stellten sie erneut dieselben Fragen und werteten die gegebenen Antworten im Vergleich mit den vorherigen Antworten aus, um herauszufinden, ob und  inwieweit die KI sich verbessert im Bezug auf Problemfragen im Bereich Wohn- und Gewerberaummietrecht. Die Gegenüberstellung erfolgte wieder mit einem zeitlichen Abstand von drei Monaten.

Durch eine Kommentierung und Auswertung der Antworten der KI auf die gestellten Fragen, werden die Unterschiede zu den vorherigen Versuchen dargestellt. Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, dass die von der KI zitierten BGH-Entscheidungen besser recherchierbar sind. Die Qualität der Antworten auf die einzelnen Fragen wurde jedoch nicht unbedingt besser.

Der erste Teil ist im Doppelheft 14-15/2023 der NZM, ab Seite 513 zu finden. Der zweite Teil ist im 20 Heft/2023 der NZM, ab Seite 737 zu finden.

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