Ein vielbeachteter Beitrag über das hochaktuelle Thema "Mietpreisbegrenzung" ist just in der NZM - Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht erschienen. Autor ist unter anderem unser Kanzleikollege Dr. Herrlein.
Der hochaktuelle Aufsatz wurde gemeinsam mit Dr. Patrick Tuschl verfasst.
Nachdem die Bundesregierung eine „Mietpreisbremse“ in das BGB hineingeschrieben hat, ist das Land Berlin mit einer zusätzlichen Regelung zur weiteren „Mietendeckelung“ vorangeprescht. Weitere Bundesländer erwägen, der Berliner Gesetzgebung zu folgen.
Der Beitrag arbeitet die Verfassungswidrigkeit des Berliner Vorgehens en Detail heraus. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Argumentation in seinem Urteil zum Volksbegehren (Volksbegehren "6 Jahre Mietenstopp") zustimmend aufgegriffen. Darüber hinaus haben mehrere Instanzgerichte die Argumentation u. a. auch als Vorlage für konkrete Normenkontrollen (an das BVerfG) herangezogen.
*** Update 25.3.2021 ***
Mit Beschluss vom 25.3.2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner "Mietendeckel" für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die Argumentation entspricht der des Beitrags, der Landesgesetzgeber Berlin war letztlich unzuständig. Der Beitrag wurde mehrfach im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitiert.
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