Immobilienrecht

Ihre Kanzlei für Immobilienrecht in Frankfurt am Main.

Im Immobilienrecht werden alle Rechtsfragen geregelt, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen. Dies umfasst Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Eigentumswohnungen. Zum Immobilienrecht zählen aber auch die laufende Unterhaltung einer Liegenschaft, also die „richtige“ Vermietung und/oder Verpachtung mit all den mietrechtlichen Details, sowie auch Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht, dem Gesellschaftsrecht und natürlich dem Maklerrecht.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Transaktionsbereich, der Projektentwicklung und -umsetzung, sowie in den korrespondierenden Rechtsgebieten.

Unsere Expertise im Mietrecht umfasst sowohl das Gewerberaummietrecht als auch das Wohnungsraummietrecht und wir vertreten gewerbliche als auch private Vermieter und Mieter.

Ihre Ansprechpartner finden Sie unter den jeweiligen Unterpunkten:

Kontakt
+49 (69) 21 93 086-0 Nachricht

Herrlein & Coll.
Große Friedberger Straße 32
60313 Frankfurt am Main

Gewerbliches Mietrecht / Pacht

Wir begleiten Sie bei der laufenden Unterhaltung Ihrer Immobilie („Legal Asset Management“) oder unterstützen Sie bei der Anmietung neuer Liegenschaften unter anderem bei der Gestaltung bzw. Verhandlung von Mietverträgen und Nachträgen, allen Fragen im Rahmen von Betriebskosten, Mieterhöhung, Mietmängeln und -minderung sowie der Kündigung und Beendigung von Mietverhältnissen.

Neben der klassischen Büroraummiete haben wir besondere Expertise in den Bereichen Hotelgewerbe, Logistik, Industrie, Ladengeschäft und Einkaufszentrum sowie Gastronomie. Einen wichtigen Teilaspekt des Mietrechts bildet das Pachtrecht. Auch auf diesem Rechtsgebiet verfügen unsere Anwältinnen und Anwälte über fundierte Kenntnisse. Wir bieten unseren Mandanten individuell maßgeschneiderte Lösungen an.

Wohnraummietrecht (Vermieterseite)

Auch hier bieten wir unser Legal Asset Management an. Wir begleiten Sie bei der Verwaltung Ihrer Immobilie, insbesondere bei der Gestaltung von Wohnraum-Mietverträgen, Fragen bzgl. der Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhungen, Mietmängeln und -minderung sowie der Kündigung und Beendigung von Mietverhältnissen. Wir beherrschen zudem exotische Themenkomplexe wie das Miet-Strafrecht (bspw. der Mietwucher gem. § 291 StGB oder die Mietpreisüberhöhung gem. § 5 WiStG und artverwandte Delikte) und die Verwertungskündigung.

Insbesondere für Vermieter bestehen im Bereich des Wohnraummietrechts zahlreiche Fallstricke, da sich die Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. Wir helfen Ihnen dabei, die Fallstricke im Blick zu behalten.

Wir haben mehrere tausend Wohnungen im Bestand und agieren hierfür als externe Rechtsabteilung der Investoren (institutionell, Family-Offices, Privatpersonen, etc.).

Wohnraummietrecht (Mieterseite)

Auf Mieterseite stellen sich eine Vielzahl von Fragen. So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung im Sinne des Gesetzes mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist, eine Miete zu mindern. Welche Rechte und Pflichten leiten sich für Mieter und Vermieter aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet? Das Wohnraummietrecht ist ein stark einzelfallgeprägtes Rechtsgebiet.

Immobilientransaktionen

Unsere Kolleginnen und Kollegen beraten bei Immobilientransaktionen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite, sei es im Asset oder Share Deal. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei die Beratung und Gestaltung im Zusammenhang mit An- und Verkauf von Wohn- und/oder Gewerbe-Immobilien sowie Immobilienportfolios, die Durchführung von Due Diligence, Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung, bis hin zum „Signing“ und „Closing“. Zudem gestalten und verhandeln wir die zur Transaktion erforderlichen dinglichen Rechte (beispielsweise etwaige Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte etc.) und beraten umfassend zu Ankaufs- bzw. Refinanzierung.

Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir all dies auch in Branchen mit besonderen Anforderungen, etwa Hotellerie, Logistik und Industrie, abbilden. Die gesellschafts- oder steuerrechtlichen Aspekte einer Immobilientransaktion werden von uns selbstverständlich berücksichtigt.

Maklerrecht

Wir beraten und vertreten bundesweit Makler, Maklerunternehmen sowie Maklerkunden regelmäßig in allen Fragen des Maklerrechts. Wir unterstützen bei der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen (Beratungs-, Vermittlungs-, Nachweis- sowie Alleinmaklerverträge, etc.), der Durchsetzung von Provisionsansprüchen ebenso wie bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen. Mit den typischen Fragestellungen des Maklerrechts sind wir bestens vertraut:

  • Durchsetzung / Abwehr von Provisionsansprüchen,
  • Gestaltung, Optimierung und Prüfung von Verträgen sowie von Vereinbarungen über Provisionen (auch Tippgeber) sowie dem Vertragsschluss als solchem
  • Bestehen und Umfang von Hinweis-, Aufklärungs- und Informationspflichten,
  • Voraussetzungen für eine Nachweis- oder eine Vermittlungstätigkeit,
  • Zulässigkeit von Innen- und Außenprovisionen,
  • Provisionsanspruch bei Rücktritt oder Anfechtung des Hauptvertrages; Intervention einer dritten Partei
  • Fragestellungen zu echten und unechten Verflechtungstatbeständen
Gesellschafts- und Steuerrecht

Unsere gesellschafts- und steuerrechtliche Expertise bezieht sich sowohl auf Kapitalgesellschaften als auch auf Personengesellschaften mit Immobilienbezug. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gründung von Gesellschaften (etwa SPV), aber auch bei Umstrukturierungen oder der Liquidation bestehender Gesellschaften. Unsere Anwältinnen und Anwälte greifen auf Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen bis hin zu börsennotierten Gesellschaften zurück. Wir legen auch einen Schwerpunkt auf die Vertretung von Gesellschaftern im Rahmen der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten oder gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen.