Kanzlei

Ihre Rechtskompetenz in der Mainmetropole:

Herrlein & Coll.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notar
Rechtsanwälte Herrlein und Kollegen Frankfurt

Als Bürogemeinschaft sind wir eine Kanzlei, in welcher unsere Mandanten immer einen persönlichen Ansprechpartner und wo erforderlich ein individuell für sie zusammengestelltes Beraterteam finden.

Mehrere Kolleginnen und Kollegen haben sich als Fachanwälte (Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht) spezialisiert oder sind mit Schwerpunkt ausschließlich in einem Bereich tätig (Arbeitsrecht). Sie wirken außerdem publizistisch als Autoren von Fachliteratur, als Mitherausgeber juristischer Kommentare und einer Fachzeitschrift sowie als Lehrbeauftragte an Hochschulen und bundesweit tätige Referenten.

Neben unserem Schwerpunkt Immobilienwirtschaftsrecht beraten und gestalten wir auch auf Gebieten wie dem Bau- und Architektenrecht Bank- und Finanzierungsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Recht der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine sowie dem Erbrecht einschließlich der jeweiligen Nebengebiete.

Recht greift häufig in steuerliche Bereiche. Durch Spezialisierung und Zusatzqualifikation als Fachanwälte finden wir zu steueroptimierten Lösungen für die Rechtsprobleme unserer Mandanten.

Unsere besondere Stärke liegt darin, dass wir mit den Besonderheiten vieler Rechtsgebiete durch jahrzehntelange Berufserfahrung in Beratung und Prozessführung bestens vertraut sind.

Aufgrund unserer Sprachkompetenz können wir Vertragsverhandlungen und Übersetzungen im Englischen, Spanischen und Russischen leisten. Deshalb betreuen wir internationale Unternehmen durch Wahrnehmung ihrer Interessen in Deutschland und deutsche Unternehmen bei Auslandsinvestitionen.

Unser Notar bietet das gesamte Dienstleistungsspektrum notarieller Tätigkeiten an.